Auf geht's - der Reha-Blog! 121 Behandlungsfehler, was nun? Wiederholung!
Es ist schon einige Zeit her, da rief ein Rechtsanwalt bei rehamanagement-Oldenburg an. Was war passiert? Eine Frau wurde an der Wirbelsäule operiert und es ging etwas schief. Für die Frau schlimm. Als Krankenschwester auf einmal irreversible Folgen zu erleiden und aus dem Leben gerissen zu werden ist fürchterlich.
„Was kann man dann im Reha-Management konkret machen?“, war die Frage des Rechtsanwaltes. Zunächst einmal nichts. Das Gerichtsverfahren gegen die Haftpflichtversicherung läuft noch. Von dort besteht keine Bereitschaft, Kosten für eine Reha- Management zu übernehmen. Da bleibt zunächst nur der Zugriff auf Sozialversicherungsträger. Allerdings streiten diese sich über Zuständigkeiten.
Teilhabeleistungen oder Reha- Leistungen werden nicht erbracht. Dem Rechtsanwalt konnte nur geraten werden, für eine gute sozialrechtliche Situation zu sorgen. Erst nach Abschluss des eigentlichen (Haftpflicht-) Rechtsstreites ist es möglich, mit dem Haftpflichtversicherer über Reha-Management zu sprechen. So lange liegen die Themen Heilbehandlung, Genesung und Teilhabe am Arbeitsleben für das private Reha-Management auf Eis. Für die Betroffene bedeutet dies weiter mit (unnötigen) Belastungen zu leben.
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