Auf geht’s - der Reha-Blog! 133 Wenn der Arbeitgeber falschspielt
Manchmal kann man machen, was man will, als Reha-Manager scheitert man an widrigen Umständen bei der beruflichen Eingliederung von Unfallopfern. Dabei spielen manchmal auch Arbeitgeber nicht fair mit. Das ist allerdings eine Ausnahme. Denn wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt und es besteht ein konkreter Eingliederungsplan sind Betriebe heutzutage froh, wenn sie Fachpersonal halten können.
Im öffentlichen Dienst ist es allerdings manchmal etwas anders. Bereits vor kurzen hatte der „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ ja über das komische Vorgehen eines Schwerbehindertenvertreters berichtet (Sendung 131 vom 16. Februar 2023). Die „Vorstellung“ des Schwerbehindertenvertreters man hatte den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zurückgeworfen. Denn neben den körperlichen Unfallfolgen hat auch ein stetiges hin und her das Unfallopfer regelrecht mürbe gemacht.
Ganz konkret wurde gemeinsam mit dem betriebsärztlichen Dienst eine Reha-Plan erstellt, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) wurde eingeleitet. Gemeinsam mit dem Reha-Zentrum und den dortigen Therapeutinnen und Therapeuten wurde ein Steigerungsplan erarbeitet, um das Unfallopfer wieder beruflich einzugliedern. Fest stand, dass die alte Stelle nicht mehr besetzt werden konnte. Dies war aufgrund der Unfallfolgen ausgeschlossen. Eine fachliche Expertise hierzu lag vom betriebsärztlichen Dienst vor.
Deshalb wurde für das Unfallopfer eine freigewordene Stelle „festgehalten“. Klar war, dass das Unfallopfer in langsamen Schritten an die Vollbelastung nach vielen Jahren der Rehabilitation und Begleitung herangeführt werden muss. Dies war auch dem Arbeitgeber über den betriebsärztlichen Dienst vermittelt worden.
Alle Belastungsmaßnahmen wurden hin zum Eingliederungsziele und die neue Stelle ausgerichtet und geplant.
Frustrierend für das Unfallopfer ist und war es, dass kurz vor Beendigung der Eingliederungsmaßnahmen der öffentliche Arbeitgeber die Stelle neu ausschreibt und plant an eine andere Person zu vergeben. Eine neue Stelle wird nicht in Aussicht gestellt. Jeder kann sich vorstellen, was das mit einem Unfallopfer nach so langer Zeit der Rehabilitation und Genesung macht. Auch für das begleitende Therapeutenteam und den Reha-Manager ist ein solches Vorgehen frustrierend, zumal sachlich Gründe und Zwänge überhaupt nicht erkennbar sind. Dies ergab ein Gespräch mit dem betriebsärztlichen Dienst, der ebenfalls von der neuen Entwicklung überrascht wurde. Dies bedeutet insgesamt, dass eine neue berufliche Orientierung erforderlich sein wird.
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