Auf geht’s - der Reha-Blog 145 Narbenbehandlung bei PTBS
Wir wissen, dass ein schrecklicher Unfall nicht nur physische, sondern auch psychische Narben hinterlassen kann. Genau deshalb setzen wir uns dafür ein, Unfallopfern eine ganzheitliche Unterstützung anzubieten.
Hierfür benötigt man ein Netzwerk von Spezialistinnen und Spezialisten, die zusammenarbeiten, um Teilhabe und Genesung zu fördern.
Bei vielen Unfallopfern zeigt sich, dass die Auswirkungen eines Traumas auch den schulischen Alltag und den Freundeskreis beeinflussen können. Deshalb ist es wichtig, dass eine frühzeitige PTBS-Behandlung eingeleitet wird.
In einem aktuellen Fall, haben sich das Unfallopfer und dessen Familie erst lange Zeit nach dem schrecklichen Unfall kennen gelernt.
Das Unfallopfer leidet neben einer PTBS auch an einer fast nicht sichtbaren Narbe im Gesicht. Diese erinnert das junge Unfallopfer bei jedem Blick in den Spiegel, an seinen schrecklichsten Tag, an dem es zwei Familienangehörige verloren hat.
Wir verstehen unsere Arbeit so, hierfür eine Lösung zu finden.
Durch unsere Netzwerk können wir eine schnelle und effektive Lösung finden, um die benötigte PTBS-Therapie zu ermöglichen. Die Familie der betroffenen Person war hier an seine Grenzen gekommen.
Ein weiterer Aspekt, den wir nicht außer Acht lassen, ist das ästhetische Empfinden der Betroffenen. Eine sichtbare Narbe im Gesicht kann für viele Menschen, wie in diesem Fall (siehe oben) eine ständige Erinnerung sein.
Aus diesem Grund haben wir das Unfallopfer mit einem Elternteil bei Herrn Prof. Dr. Vogt, dem Chefarzt der Abteilung für Plastische, Ästhetische und Hand- und Wiederherstellungschirurgie der renommierten Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), vorgestellt, um Problemlösungen zu finden.
Die umfassende Untersuchung und Beratung durch Herrn Prof. Dr. Vogt ergab, dass die störende Narbe operiert werden kann. Somit kann ein Beitrag sowohl zur körperlichen und psychischen Gesundheit geleistet werden.
Jetzt wird gemeinsam an daran gearbeitet, die notwendigen Termine für eine Operation abzustimmen und sicherzustellen, dass das Unfallopfer sich während des gesamten Prozesses gut aufgehoben fühlt.
Übernommen werden die Kosten der Operation von der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
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