Auf geht’s - der Reha-Blog 148 Urlaubsgenehmigung durch den Reha-Dienstleister?
Es ist erstaunlich, mit welchen Herausforderungen man manchmal im Rahmen von Beratungsgesprächen konfrontiert wird. Rehamanagement-Nord hat kürzlich einen Fall von einem anderen Reha-Dienstleister übernommen, der die Begleitung und Realisierung der Teilhabe am Arbeitsleben umfasst. Die bisherige Begleitung erstreckte sich über sieben Jahre, hauptsächlich durch das Einholen von Gutachten und Stellungnahmen, jedoch ohne Durchführung rehabilitativer Maßnahmen. Infolgedessen mussten in vielen aufwändigen Gesprächen zunächst eine gemeinsame Arbeitsgrundlage erarbeitet und die verbliebenen unfallbedingten Beschwerden und Einschränkungen geklärt werden, um zu verstehen, wie sich diese auf die Teilhabe sowohl im sozialen Leben als auch im Arbeitsleben auswirken.
Herausforderungen bei der Ergotherapie und Suche nach Alternativen
Die Ergotherapie als möglicher Ansatz zur Klärung und Verbesserung der kognitiven Veränderungen und der verminderten Belastbarkeit wurde in Erwägung gezogen. Trotz mehrerer Gespräche konnte keine flexible Herangehensweise seitens der Ergotherapeutin erreicht werden, weder in Bezug auf die Termine noch auf die Vorgehensweise. Die betroffene Person gab nachvollziehbarerweise an, dass sie mittags und nachmittags bereits erschöpft sei und in der Therapie die Inhalte nicht bewältigen könne. Sie bat darum, die Therapie in den frühen Morgen zu verlegen, doch die Therapeutin konnte dies nicht realisieren. Somit wurde gemeinsam entschieden, die Ergotherapie nicht fortzuführen.
Auf der Suche nach einem neuen Konzept mit einer Reha-Klinik
Gemeinsam haben Reha-Manager und Unfallopfer gemeinsam ein neues Konzept für die Begleitung durch eine Reha-Klinik erarbeitet und besprochen, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren. Nun gilt es, die Reha-Klinik davon zu überzeugen, sowohl ambulante Therapien anzubieten als auch bei der Umsetzung der Teilhabe am Arbeitsleben mitzuwirken. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit eines Gesprächstermins in der Reha-Klinik in Betracht gezogen. Erstaunlicherweise bat das Unfallopfer um Genehmigung eines Urlaubs, der möglicherweise die Terminvereinbarung mit der Reha-Klinik einschränken könnte. Jörg Dommershausen fragte nach, wie dies zu verstehen sei. Der bisher begleitende Reha-Dienstleister hatte darauf gepocht, Urlaube zu genehmigen, obwohl keine therapeutischen oder rehabilitativen Maßnahmen durchgeführt wurden. Es konnte geklärt werden, dass weder rehamanagement-Nord den Auftrag hat, Urlaube zu genehmigen, noch dass eine gesetzliche Grundlage dafür besteht.
Die Bedeutung einer effektiven Reha-Begleitung für Unfallopfer ist unbestreitbar. Es ist entscheidend, dass rehabilitative Maßnahmen ergriffen werden, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Herausforderungen in der Ergotherapie haben gezeigt, wie wichtig Flexibilität und individuelle Anpassungsmöglichkeiten sind. Auf der Suche nach Alternativen ist eine enge Zusammenarbeit mit Reha-Kliniken von großer Bedeutung. Die Erfahrung mit dem bisherigen Reha-Dienstleister verdeutlicht, dass Genehmigungen von Urlauben ohne therapeutischen Nutzen nicht gerechtfertigt sind. Im Fokus sollte stets die bestmögliche Unterstützung und Begleitung der Unfallopfer stehen, um ihre Teilhabe am Arbeitsleben erfolgreich zu realisieren.
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