Reha-Maßnahme geplant – doch die Kasse zahlt nicht? - Auf geht’s - der Reha-Blog 199
Ein schwerer Unfall stellt das Leben auf den Kopf. Besonders für Betroffene, die auf eine medizinisch notwendige Reha angewiesen sind, wird es schnell kompliziert. Viele stehen vor der Frage: Wer zahlt mein Krankengeld, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten übernimmt?
Was viele nicht wissen: Die Regeln des Sozialgesetzbuches gelten ausschließlich für gesetzliche Sozialversicherungsträger. Private Haftpflichtversicherungen fallen nicht darunter. Genau hier entstehen folgenschwere Irrtümer. Krankenkassen lehnen Leistungen ab, obwohl sie dazu verpflichtet wären – mit dramatischen Konsequenzen für die Versicherten.
Ein konkreter Fall zeigt, wie es Betroffene hart treffen kann. Ein Dachdecker steht plötzlich ohne Krankengeld da, obwohl seine Reha medizinisch notwendig ist. Die Angst vor finanzieller Unsicherheit bringt ihn ins Zweifeln. Doch eine Reha darf nicht an rechtlichen Missverständnissen scheitern. In solchen Momenten hilft ein erfahrenes Reha-Management, das Klarheit schafft, Ansprüche erklärt und Betroffene aktiv unterstützt.
Viele wissen nicht, dass sie durchaus ein Recht auf Krankengeld haben – auch dann, wenn andere Leistungsträger Kosten übernehmen. Deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig informiert zu sein, um die eigene Rehabilitation und das Einkommen zu sichern. Dieser Beitrag klärt auf und zeigt, worauf es wirklich ankommt.
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Hier gibt es wie im Beitrag versprochen den Link zur Sendung zum Thema Krankengeldende:
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