Auf geht's - der Reha-Blog! 036 Erster Kontakt!
Immer wieder gibt es im Erstkontakt Vorurteile gegenüber Reha-Dienstleistern. Es gibt ein Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung an den Anwalt. Dieses wird dann oft kommentarlos weiter gereicht.
Die Betroffenen haben keine Informationen zum Reha-Management. Sie denken, dass rehamanagement-Oldenburg von der gegnerischen Versicherung geschickt wird. Eine Aufklärung durch den zuständigen Anwalt wäre an dieser Stelle sinnvoll. So kann den Betroffenen Angst genommen werden.
Aktuell geht es um ein Telefonat mit der Tante eines schädelhirnverletzten Kindes.
Ich bin immer wieder erstaunt mit welchen Vorurteilen ich als Reha-Dienstleister konfrontiert werde. Aktuell geht es um den Anruf einer Vewandten eines schädelhirnverletzten Kindes.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung über den Anwalt das Angebot des Reha-Management unterbreitet. Meine Gesprächspartnerin äußerte nach kurzem, dass ich ja eh von der Versicherung geschickt werde.
Meine Gegenfrage, fast schon Standard, war: “Was hat Ihnen denn Ihr Anwalt geraten? Und welchen Informationen haben Sie vom ihm erhalten?“ Keine! Gerne erklärte ich die Situation und den Code of Conduct im Reha-Management auch meine Stellung im System und verwies auf den Deutschen #Anwaltverein, #Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht, wenn Anwältinnen und Anwälte aktiv Ängste und Befürchtungen nehmen und über die Vorgaben aus dem Code of Conduct ihre Mandantinnen und Mandanten beraten.
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