Auf geht's - der Reha-Blog!

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Auf geht's - der Reha-Blog! 082 Wenn ein Unternehmer nicht mehr zurück kann

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Klarheit schaffen kann ein Ziel des Reha-Managements sein. Gerade wenn es um betroffene Unternehmer geht. Ganz konkret schafft es ein Einmannunternehmer aus dem Baugewerbe nicht mehr zurück ins Arbeitsleben.

Alle Behandlungsmaßnahmen führen nicht zu seinem Wunschziel. Auch das Lebensalter und unfallfremde Erkrankungen tragen ihren Teil bei, den Wiedereinstieg ins Baugewerbe zu schaffen. Es belastet den Betroffenen sehr, dass er seinen geliebten Job als Spezialist für die Restaurierung von Bauernhäusern nicht mehr ausüben kann. Das Delegieren auf potenzielle Mitarbeiter scheidet ebenfalls aus.

Auf der schadensrechtlichen Ebene wird zwischen Betroffenen und Anwalt auf der einen und der Versicherung auf der anderen Seite eine Lösung gefunden. Dadurch das im Reha-Management Klarheit geschaffen wurde, konnte der schadensrechtliche Findungsprozess zwischen den Beteiligten beschleunigt werden.

Auf geht's - der Reha-Blog! 081 Wenn die lieben Verwandten querschießen

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Vielleicht erinnert ihr euch noch an die Sendung Nummer 70 im „Auf geht’s - der Reha-Blog!“. Eine ältere Dame schafft es, nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma und einer „Abschiebung“ in eine Alten- und Pflegeheim, wieder langsam Fuß zu fassen.

Mit einer intensiven Reha-Maßnahme gelingen auf einmal Dinge, die vorher nicht denkbar waren. Das Gehen wird besser, ein Arm kann wieder eingesetzt werden. Die Notwendigkeit von Pflege besteht nicht mehr. Alltagstraining führt zu weiteren Erfolgen. Staubsaugen und Bügeln gehen wieder.

Das was undenkbar wird greifbar nah. In einer eigenen Wohnung leben ist das Ziel. Und das ist mit Hilfen erreichbar und realistisch. Wenn da nicht die liebe Verwandtschaft wäre. Diese will das nämlich gar nicht. Die Geschädigte fühlt sich so unter Druck gesetzt, dass sie einer Rückkehr in die alte Wohnsituation zustimmt. So wird Reha-Management ad absurdum geführt.

Auf geht's - der Reha-Blog! 080 Neutralität bedeutet?

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Zum Reha-Management gehört schlicht weg und einfach neutral zu bleiben. Dies bezieht sich auch auf die Steuerung des Heilverfahrens. Die Durchführung von medizinischen Reha-Maßnahmen bedeutet nicht, dass es immer einfach so weiter geht.

Auch nicht, weil ein Reha-Zentrum der Meinung ist, dass Schwerbetroffene immer und dauerhaft ambulante Reha benötigen.

Was ganz schnell vergessen wird, ist, dass genau diese Reha-Zentren einen finanziellen Vorteil für sich suchen. Da ist dann manchmal der Patient nur scheinbar im Mittelpunkt. Medizinische Notwendigkeiten sind dann Nebensache.

Was allein zählt sind die medizinischen Notwendigkeiten. Im Reha-Management gehört es dann zur Arbeit hier anzusetzen und Bedarfe zu klären. Dazu gehört es das Reha- und Teilhabeziel zu bestimmen. Allein Erhaltung von Erreichtem kann nicht die Begründung sein dauerhaft EAP durchzuführen.

Auf geht's - der Reha-Blog! 079 Was Eltern alles leisten

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Manchmal lassen sich die Folgen eines schweren Unfalles nicht ausgleichen. Sie bleiben ein Leben lang und beeinflussen nicht nur das Leben des Unfallopfers. Gerade wenn es junge Menschen trifft verändert sich für das Umfeld viel.

Jörg Dommershausen führte mit einer Mutter ein Telefonat, in dem es genau um diese Frage ging. Ein unverschuldeter Verkehrsunfall mit einem Schweren-Schädel-Hirn-Trauma verändert das Leben eines Jungen. Und damit wird auch das Leben der Eltern über den Haufen geworfen. Zukunftspläne müssen begraben werden.

Und dann geht es auch um das normale Leben. Für den Betroffenen geht es um das Leben eines jungen Menschen. Also Party, Freizeit, Freunde treffen. Durch den Unfall haben sich diese Bedürfnisse anpassen dürfen. Und dennoch bestehen sie weiter. Eltern, wie die Gesprächspartnerin von Jörg Dommershausen, wollen abgeben und suchen nach Lösungen. Die zuständige gesetzliche Unfallversicherung hat sich diesem Thema verschlossen. Und es gibt Lösungen. Ein Telefonat kann da schon neue Ideen bringen. Das gehört zum Reha-Management und Reha-Coaching dazu.

Auf geht's - der Reha-Blog! 078 Ich schalte ab, wenn ……

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Unfälle führen manchmal zu komplexen Folgen. Da geht es nicht immer nur um gebrochene Beine, Arme oder ein Schädel-Hirn-Trauma. Erleben auch noch nahe Angehörige den Unfall mit, dann wird die Sache kompliziert.

Dann werden ganze Familiensysteme noch mehr betroffen, als wenn „nur“ ein Familienmitglied betroffen ist. Noch komplizierter wird es, wenn ein Familienmitglied auch noch den Unfall verursacht hat. Dann gilt von Seiten des Haftpflichtversicherers das sogenannte „Familienprivileg“.

Solch komplexe Konstellationen führen dann auch im Reha-Management zu Verdrängungsmechanismen. So berichtete eine Mutter im Gespräch mit Jörg Dommershausen, dass sie nicht nur unangenehme Post nicht liest. „In Gesprächen schalte ich regelrecht ab, wenn mir ein Arzt oder Therapeut etwas Negatives sagt. Dann höre ich einfach nicht mehr zu!“ Mehr zum aktuellen Thema in der aktuellen Sendung des Reha-Blogs!

Auf geht's - der Reha-Blog! 077 Reha-Management mal anders

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Regelmäßige Gespräche in Reha-Einrichtungen gehören zum Alltag eines Reha-Managers. Vor Ort gibt es viele reharelevante Informationen. Sie zeigen mehr, als Berichte aussagen können. Dadurch lassen sich Rehabilitation und Teilhabe besser steuern.

Zu diesen Gesprächen gehört es auch Richtungen vorzugeben. Diese können vielfältig sein. Manchmal geht es um die Rückkehr nach Hause oder um die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auch Prozesse in der Reha-Einrichtung müssen ab und zu unterstützt und gesteuert werden. Dies kann einen Alkohol- oder Drogenthema sein. Und es geht auch milder.

Gerade nach einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) gibt es oft Einschränkungen in der Informationsverarbeitung. Dann kann zum Beispiel eine übermäßige Handynutzung ein Hemmnis für Gesundheit und Rehabilitation sein.

Auf geht's - der Reha-Blog! 076 Behandlungsfehler, was nun?

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Es ist schon einige Zeit her, da rief ein Rechtsanwalt bei rehamanagement-Oldenburg an. Was war passiert? Eine Frau wurde an der Wirbelsäule operiert und es ging etwas schief. Für die Frau schlimm. Als Krankenschwester auf einmal irreversible Folgen zu erleiden und aus dem Leben gerissen zu werden ist fürchterlich.

„Was kann man dann im Reha-Management konkret machen?“, war die Frage des Rechtsanwaltes. Zunächst einmal nichts. Das Gerichtsverfahren gegen die Haftpflichtversicherung läuft noch. Von dort besteht keine Bereitschaft, Kosten für eine Reha- Management zu übernehmen. Da bleibt zunächst nur der Zugriff auf Sozialversicherungsträger. Allerdings streiten diese sich über Zuständigkeiten.

Teilhabeleistungen oder Reha- Leistungen werden nicht erbracht. Dem Rechtsanwalt konnte nur geraten werden, für eine gute sozialrechtliche Situation zu sorgen. Erst nach Abschluss des eigentlichen (Haftpflicht-) Rechtsstreites ist es möglich, mit dem Haftpflichtversicherer über Reha-Management zu sprechen. So lange liegen die Themen Heilbehandlung, Genesung und Teilhabe am Arbeitsleben für das private Reha-Management auf Eis. Für die Betroffene bedeutet dies weiter mit (unnötigen) Belastungen zu leben.

Auf geht's - der Reha-Blog! 075 Zweite oder dritte medizinische Meinung?

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In einigen Fällen kommt es in Beratungssituation immer wieder zu Themen, die die verzögerte Heilbehandlung betreffen. Gerade bei schweren Unfallfolgen ist dies oft der Fall. Zum Beispiel entwickeln sich Falschgelenke (Pseudarthrose). Diese müssen dann einer speziellen Heilbehandlung zugeführt werden.

Gerade in einer solchen Situation werden dann Unfallopfer von den behandelnden Ärzten über Behandlungsoptionen aufgeklärt. Leider holen sich viele Betroffene (und Angehörige) selten eine zweite oder dritte Meinung ein. Ganz konkret geht es in einem Fall von Jörg Dommershausen um eine zweite ärztliche Meinung. Diese hat weder die Klienten noch Jörg Dommershausen überzeugt. Was liegt da näher als weiteren ärztlichen Rat einzuholen.

Gerade wenn ein Klient ein „ungutes Gefühl" hat, sollte diesem auch nachgegangen werden. Mehr in der aktuellen Sendung von „Auf geht's - der Reha-Blog! "

Auf geht's - der Reha-Blog! 074 Wenn es für einen Unternehmer nicht mehr weitergeht

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Schwere Unfallfolgen können Menschen aus Ihrem Leben reißen. Das ist nichts Neues. Trifft es einen Unternehmer können verschiedene Probleme entstehen. Es kann um die Sicherung von Arbeitsplätzen gehen. Und natürlich um das Unfallopfer selbst. Gerade dann, wenn ein Unternehmer seine Firma mit Herzblut aufgebaut hat. Sich von Zielen zu lösen ist dann eine Sache.

Kommen dann noch neben Unfallfolgen andere Erkrankungen hinzu, wird die Sache heikel. So ist es einem selbstständigen Handwerker ergangen, den Jörg Dommershausen begleitete. Als Ein-Mann-Unternehmer, der nur in „Stoßzeiten“ Mitarbeiter beschäftigte, gibt es kaum Alternativen. Allein aufsichtsführende Arbeiten sind in einer solchen Situation nicht möglich. Trotz aller Heilbehandlungen und Hilfsmittel war eine Arbeitsaufnahme nicht mehr realistisch. Andere Lösungen, zum Beispiel wie ein Arbeitnehmer tätig zu werden, waren nicht gewünscht. Somit kam das Reha- Management an seine Grenzen. Die Lösung brachte dann eine finanzielle Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung.

Auf geht's - der Reha-Blog! 073 Grenzen im beruflichen Reha- Management

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Wie lange sind Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewähren? Welche Grenzen gibt es? Zu diesen Fragen gibt es unterschiedliche Einschätzungen und Vorstellungen der verschiedenen Kostenträger. Schon im Bereich der Sozialversicherung handeln die verschiedenen Träger entweder restriktiv oder großzügig. Maßstab für dieses Handeln ist das jeweilige Ermessen. Viele Unfallopfer denken hier dann an Willkür. Tatsächlich ist das Ermessen für Sozialversicherungsträger gesetzlich geregelt (Paragraf 39 SGB I).

Entscheidet sich ein Betroffener, eine Rente wegen Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger zu beantragen, ist dies ein Merkmal, dass sich das Unfallopfer nicht mehr gedanklich auf dem ersten Arbeitsmarkt sieht. Allein finanzielle Zwänge sind hierfür nicht ausschlaggebend. In einem konkreten Fall ist ein langwieriges Verfahren zur Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes gescheitert.

Die Biografie des Unfallopfers und seine unfallbedingten und unfallunabhängigen Erkrankungen stützen seine Vorstellungen, die Erwerbsminderungsrente anzustreben. Durch den Bildungsträger wurde das Unfallopfer befähigt, sich selbst auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht nur zu bewerben, sondern auch zu verkaufen. An dieser Stelle muss dann ein Strich gezogen werden und die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist zu beenden.

Über diesen Podcast

Auf geht 's - der Reha-Blog berichtet aus dem Leben eines Reha-Managers. Fast jeden Tag erlebt Jörg Dommershausen von rehamanagement-Oldenburg mit Unfallopfern, Kostenträgern und Rechtsanwälte Schönes, Kurioses und Negatives. Mut machen das es nach einem schweren Unfall weiter geht, ist Ziel des "Auf geht' s - der Reha-Blog!". Kurze Sendung und wenig Text laden ein, als Unfallopfer oder Angehöriger das Leben wieder selbst in die Hände zu nehmen. Dafür steht die ganz Arbeit von Jörg Dommershausen

von und mit Jörg Dommershausen

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