Auf geht’s - der Reha-Blog 136 Wenn die Anwältin nicht will
Unfallopfer, die nicht im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung betreut werden, stehen nach einem schweren Unfall mit ihrer Rehabilitation und Teilhabe alleine da. Erhalten Unfallopfer und Angehörige über Umwege die Information, dass es ein Reha-Management gibt, sollte man davon ausgehen, dass dies anwaltliche Vertretung dies unterstützt. Leider ist dies nicht immer der Fall. So wird von der anwaltlichen Vertretung eine gute Teilhabe und Rehabilitation des Unfallopfers und Entlastung der Angehörigen verhindert. Das Unfallopfer muss darunter leiden.