Schnell ist ein Reha-Dienstleister der Buhmann, wenn sich die Wünsche von Unfallverletzten nicht erfüllen lassen. Ganz konkret ging es um die Organisation von betreuten Wohnen für ein Unfallopfer.
Der beauftragte Dienstleister führt ein Erstgespräch und dann passiert-- nichts. Rehamanagement-Oldenburg ruft mehrfach an, dann schriftliche Anforderungen mit Terminen usw.
Die Familie, insbesondere die Kinder melden sich in der Zeit nicht. Anstatt nun einmal tätig zu werden und auf Nichttätigkeit hinzuweisen--Stille--.
Auch Betroffene und Angehörige haben eine Mitwirkungspflicht. Dann, wenn es nicht klappt den Reha-Dienstleister verantwortlich zu machen, ist da ein wenig einfach. Auch wenn er selbst zugesagt hat den richtigen Dienstleister zu verpflichten, stehen immer noch schadensrechtliche Aspekte im Raum. Entscheidet die Haftpflichtversicherung, dass aus diversen Gründen auf das Sozialversicherungssystem zurück zu greifen ist, dann sind dem Reha-Dienstleister die Hände gebunden. Dann geht die Zuständigkeit auf die/den Anwältin/Anwalt über. Wird diese/r nicht tätig, kann auch der Reha-Dienstleister nichts dafür.